Ganzjahresplätze eröffnet


20. Oktober 2025 - Öffentlichkeitsarbeit

Am vergangenen Samstag konnten die Ganzjahresplätze der Tennisabteilung eröffnet werden.

Ab sofort können Vereinsmitglieder an 365 Tagen dem gelben Filzball nachjagen.

Das heißt: Spielen, spielen, spielen und den Vorteil, das ganzjährig gespielt werden kann, ausnutzen.

 

Platzordnung:

Damit unsere neuen Tennisplätze lange in bestem Zustand bleiben, bitten wir alle Spielerinnen und Spieler,

folgende Regeln einzuhalten:

1. Zutritt und Schuhwerk 

 Der Zutritt ist nur mit sauberen, non-marking Tennisschuhen gestattet.

 Vor Spielbeginn bitte die Schuhe von Sand, Erde oder Steinen befreien. Reinigungsbürsten stehen bereit.

2. Verhalten auf dem Platz 

 Erlaubt sind ausschließlich Wasser oder isotonische Getränke in bruchsicheren Flaschen.

 Nicht gestattet sind Softdrinks, Säfte, Alkohol oder andere klebrige oder zuckerhaltige Getränke, da diese den Belag dauerhaft beschädigen können.

 Kaugummi, Zigaretten, Essen oder scharfkantige Gegenstände sind untersagt.

 Die Tennisplätze dürfen nur zum Tennisspielen genutzt werden – andere Aktivitäten (z. B. Fußball, Hockey, Skaten) sind nicht erlaubt.

3. Pflege während und nach dem Spiel 

 Offensichtliche Verschmutzungen (Blätter, Erde, Sand) bitte entfernen.

 Bei Nässe oder nach Regen sind Pfützen mit den bereitgestellten Wasserschiebern zu beseitigen.

 Bitte behandelt Netze und Ausstattung sorgsam.

4. Nutzung der Plätze 

 Spielberechtigt sind Vereinsmitglieder.

 Mitglieder dürfen nach vorheriger Anmeldung bei Markus Braun auch mit externen Gästen spielen.

 Die Gastspielgebühr von 10,00 Euro pro Stunde ist vom jeweiligen Mitglied direkt bei Markus Braun zu entrichten.

 Nach jedem Spiel muss die Anlage von der/dem Letzten wieder ordnungsgemäß verschlossen werden.

5. Verantwortung 

 Schäden oder Auffälligkeiten an den Plätzen sind unverzüglich der Abteilungsleitung zu melden.

 Der Verein behält sich vor, Spieler bei wiederholtem Verstoß gegen die Platzordnung von der Nutzung auszuschließen.

6. Reinigungskosten 

 Bei Missachtung der Platzordnung, die zu Verschmutzungen oder Beschädigungen führt, werden die

 

 


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